


Um in den Genuss dieser Beihilfe zu kommen, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zunächst müssen Sie mindestens ein Kind im Alter zwischen 6 und 18 Jahren haben, das an einer öffentlichen oder privaten Schule eingeschrieben ist. Zweitens dürfen die Einnahmen des Haushalts eine jährlich festgelegte Obergrenze nicht überschreiten. Im Jahr 2025 ist das Referenzeinkommen das des Jahres 2023. Die Obergrenze liegt bei 28.444 Euro für ein Kind, 35.008 Euro für zwei Kinder, 41.572 Euro für drei Kinder und 48.136 Euro für vier Kinder. Ab dem fünften Kind werden zusätzlich 6.564 € pro Kind berechnet. Diese Schwellenwerte werden so berechnet, dass sie auf Familien mit bescheidenem Einkommen abzielen. Die Familienbeihilfekasse (CAF) prüft die Bedingungen jedes Jahr automatisch, was die Zuweisung der Begünstigten erleichtert. Diese Automatisierung trägt wesentlich zur Effizienz des Systems bei, indem sie komplexe Verfahren vermeidet.
Eine Reform ist in Vorbereitung: Die Freigrenze könnte eingeschränkt werden
Mehreren Regierungsquellen zufolge wird derzeit über eine Reform des Schulanfangsgeldes nachgedacht. Das erklärte Ziel? Die öffentlichen Ausgaben kürzen und die Hilfe stärker auf die ärmsten Haushalte ausrichten. Konkret könnte dies eine Verschärfung der Zuteilungskriterien bedeuten: niedrigere Einkommensgrenzen, Modulation nach geografischem Gebiet oder auch eine detailliertere Betrachtung der Lebenshaltungskosten. Die Regierung erwägt auch, die Beihilfen nach der Art der besuchten Schule (öffentlich oder privat) oder der Schulstufe zu differenzieren. In jedem Fall könnten einige Familien, die bisher die Beihilfe bezogen haben, im Jahr 2025 von der Regelung ausgeschlossen werden. Wenn diese Reform das Licht der Welt erblickt, würde sie einen Wendepunkt in der Politik der Schulförderung darstellen, indem sie mit dem Grundsatz der erweiterten Universalität dieser Beihilfen bricht.
Ein teilweises Wegfall des Freibetrags, der besorgniserregend ist